Gibt es eine Garantie auf durchgeführte Arbeiten?
Ja, auf unsere Werkstattleistungen gewähren wir eine Garantie gemäß den gesetzlichen Vorgaben – oft auch darüber hinaus.
Grundsätzlich erhalten Kunden eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten auf Reparatur- und Wartungsarbeiten, sofern es sich nicht um Verschleißteile handelt. Unsere Werkstatt bietet zusätzlich eine freiwillige Garantie auf ausgewählte Arbeiten. Ein konkreter Fall: Wurde der Zahnriemen bei einem Fahrzeug ersetzt und zeigt dieser innerhalb von 12 Monaten Materialfehler oder mangelhafte Verarbeitung, übernehmen wir kostenfrei die Nachbesserung inklusive Arbeitsaufwand. Entscheidend ist, dass alle Arbeiten gemäß Herstellervorgaben dokumentiert und mit Original- oder gleichwertigen Ersatzteilen durchgeführt werden. Falls ein Mangel auftritt, prüfen wir diesen umgehend. Wird die Ursache durch uns verschuldete Ausführung bestätigt, greift die Werkstattgarantie. Garantiearten und deren Gültigkeit hängen von der Art der Arbeit und den eingesetzten Teilen ab. Im Beratungsgespräch informieren wir transparent über alle Fristen und Konditionen. Für Anbauteile oder Zubehör gelten ggf. getrennte Herstellergarantien.
Unsere Unterstützung bei Garantiefragen
Wir legen großen Wert auf verlässliche Werkstattleistungen und kundengerechte Garantien. Bei allen Reparaturen profitieren Sie von:
- Transparenter Garantieübersicht bei Auftragserstellung
- Detaillierter Dokumentation der Arbeiten und Ersatzteile
- Schneller Mängelprüfung bei Reklamationen
- Kulanzregelungen bei Zweifelsfällen
Unser Servicepersonal unterstützt Sie aktiv bei Reklamationsvorgängen und klärt im Vorfeld, welche Leistungen von der Garantie abgedeckt sind. So schützen wir Ihre Investition – und Sie fahren sorgenfrei weiter.